Beratung an der OLS

Schulsozialarbeit und Beratung an der OLS
Schulsozialarbeit und Beratung an der OLS

Beratungskonzept

Auf die schulische Arbeit aller Beteiligten kommen in der heutigen Zeit vielfältige Aufgaben zu, die sich in den letzten Jahrzehnten verändert haben.

Die Hauptaufgabe der Schule ist es, Wissen zu vermitteln und auf den Beruf vorzubereiten. Darüber hinaus soll die Schule aber auch einen Beitrag zur Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft leisten, indem gesellschaftliches Handeln, Normen sowie Werte vermittelt werden. Gleichzeitig unterstützt sie Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Um die Schüler und Schülerinnen der Otto-Lilienthal Realschule in ihrer schulischen, persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, ist Beratung unabdingbar. Dabei bedarf es eines Beratungskonzeptes, welches die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Dienstordnung 21-02 Nr. 4

§ 9 Information und Beratung

(1) Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern (§ 123 Absatz 1 SchulG)

(2) Lehrerinnen und Lehrer sollen mit Jugendämtern, Beratungsstellen (beispielsweise dem schulpsychologischen Dienst) und der Berufsberatung zusammenarbeiten

(3) Lehrerinnen und Lehrer und Eltern arbeiten zur Förderung der Schülerinnen und Schüler eng zusammen.

(4) Sind an einer Schule Beratungslehrerinnen oder -lehrer eingesetzt, so ergänzen und intensivieren sie die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer (RdErl. v. 02.05.2017 - BASS 12-21 Nr. 4).

Zum Grundverständnis von Beratung durch die Beratungslehrerinnen und die Schulsozialarbeiterin

Die Beratung ist für Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Kolleg*innen in für sie schwierigen Situationen innerhalb von Einzel- oder Gruppengesprächen möglich.

Dabei wird die Beratung als dialogischer Prozess zwischen Ratsuchendem und Berater*in verstanden, in dem die Berater*in den zu Beratenden bei der Lösungsfindung begleitet und bei der Umsetzung von gefundenen Lösungsstrategien unterstützt. Dabei orientiert sich die Beratung an dem Leitziel „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dem Ratsuchenden wertschätzend und respektvoll zu begegnen und ihn als Experten für seine Lebenssituation wahrzunehmen, der selbstverantwortlich und unter Nutzung seiner Ressourcen an der Lösung eines Problems arbeiten kann.

Prinzipien der Beratungsarbeit

Zu jeder Zeit ist die Beratung geknüpft an:

  • Freiwilligkeit
    Ein Beratungsgespräch erfolgt immer auf freiwilliger Basis, da Verhaltensänderungen eines Ratsuchenden nicht erzwungen, sondern nur durch eine bewusste Willensentscheidung der Person herbeigeführt werden können.
  • Vertraulichkeit
    Eine Grundvoraussetzung für ein gelungenes Beratungsgespräch ist die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berater und Ratsuchenden. Um dieses zu schaffen, wird jedem Ratsuchenden Vertraulichkeit zugesichert.
  • Unabhängigkeit
    Die Beratungsarbeit ist unabhängig von schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die durch unterrichtende Lehrkräfte, Konferenzen und/oder der Schulleitung ausgesprochen werden.

Bereiche der Beratungsarbeit

  • Individualberatung
    Bei der Einzelfallberatung werden Schüler*innen sowie ihre Eltern zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten beraten.

    Fachlehrer*innen können für eine fachbezogene Lern- und Leistungsberatung mit den Schwerpunkten Leistungsstand, Leistungsbewertung, Förder- und Fordermöglichkeiten sowie Fragen zum Arbeits- und Sozialverhalten konsultiert werden.

    Klassenlehrer*innen führen darüber hinaus Gespräche über die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit sowie über fächerübergreifende Lernschwierigkeiten und sind erste Ansprechpartner beim Auftreten und Bewältigen schwieriger Lebenssituationen, wie bei Problemen mit der Familie und mit Freunden, Konflikten mit Mitschülern sowie Suchtproblematiken. Eltern werden im Umgang mit Erziehungsproblemen unterstützt.

    Sie werden dabei auf ihren Wunsch hin und mit dem Einverständnis des Ratsuchenden von den Beratungslehrer*innen unterstützt. Des Weiteren ist es möglich, dass Lehrkräfte Schüler*innen bei Gesprächsbedarf direkt an die Beratungslehrer vermitteln oder Schüler*innen selbstständig das Gespräch mit diesen suchen. In diesen Fällen übernimmt die Beratungslehrer*in auf der Basis der zuvor aufgeführten Grundsätze die Beratung.
  • Beratung von Teilgruppen und Klassenverbänden
    Schwerpunkte der Beratung, die in Teilgruppen bzw. Klassenverband durchgeführt werden, betreffen die Gesundheitsförderung, die Sexualberatung und Berufsberatung sowie Maßnahmen zur Gewaltprävention. Sie werden je nach Thematik von den Fachlehrer*innen, der Schulsozialarbeit aber auch von externen Fachkräften, durchgeführt.

Beratungsteam

Frau Upmann und Frau Aglamis Allgemeine Beratungsthemen
Herr Wylezych Schulsozialarbeit
Frau Nord und Frau Johann Beratung zum Thema Inklusion
Frau Weckmann Berufsberatung
Frau Aglamis und Frau Nobile Streitschlichtung

Beratungsanlässe können sein

  • Wiederholte Konflikte mit Mitschülern und/oder Lehrern
  • Mobbing in der Klasse/Cybermobbing
  • Schulunlust, Schulangst, Schulabsentismus
  • Problematische Entwicklung des Jugendlichen (auffälliges Verhalten und Erleben)
  • Probleme mit der Schullaufbahn
  • Auffälligkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten
  • Individuelle Förderung bei Leistungsproblemen oder besonderen Begabungen (Sonderpädagogin)
  • Persönliche Probleme (Sucht, Liebeskummer etc.)
  • Familiäre Probleme (Sucht, Gewalt, Trennung etc.)
  • Akute persönliche Krisen

Darüber hinaus vermitteln die Beratungslehrer*innen/ Schulsozialarbeit außerschulische Hilfe durch externe Beratungsstellen.

Beratung durch externe Beratungseinrichtungen

  • Arbeitsamt
  • Jugendamt
  • Polizei
  • Schulpsychologischer Dienst
  • Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst
  • Erziehungsberatungsstelle z.B. Caritas
  • Beratungsstellen in Köln und Umgebung wie Suchtberatung Hürth, Anyway, TrauBE, Lobby für Mädchen, Zartbitter, rubicon usw.

Sonderpädagogische Sprechstunde

Corinna Johann, Sonderpädagogin, bietet donnerstags von 08:45 - 10:45 Uhr eine sonderpädagogische Sprechstunde an.

Zu erreichen ist Frau Johann dazu unter: 0152 33974859